AGB

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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

GELTUNG, VERTRAGSABSCHLUSS
Die Akademie für angewandte Photographie, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichungen von diesen AGBs sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit den Teilnehmern eines Lehrgangs sind nur wirksam, wenn sie von der Akademie für angewandte Photographie schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Die Angebote der Akademie für angewandte Photographie sind freibleibend und unverbindlich.

ÄNDERUNGEN IM VERANSTALTUNGSPROGRAMM
Die Akademie für angewandte Photographie behält sich Änderungen von Terminen, sowie auch von Veranstaltungsorten und Schulungsinhalten vor. Aus einer Änderung bzw. Absage können keinerlei Ansprüche gegenüber der Akademie für angewandte Photographie abgeleitet werden.

AUSBILDUNG IM RAHMEN DES LEHRGANGS
Die Akademie für angewandte Photographie vermittelt seit 1998 in einem einjährigen, diplomierten Fotografie Studium (Abendlehrgang) alle technischen Kernkompetenzen der Fotografie in Theorie und Praxis, und dient darüber hinaus als wichtige Hilfestellung zur individuellen bildsprachlichen Stilfindung.

DAUER, ABLAUF UND INHALT DES LEHRGANGS
Das Fotografie Studium beginnt im Oktober, endet im Juni und wird in zwei Semestern abgehalten.
Es gelten die Ferienbestimmungen von Universitäten und Hochschulen.
Gruppe I: Dienstag und Donnerstag (bzw. Freitag)
Gruppe II: Mittwoch und Donnerstag (bzw. Freitag)
Der Unterricht findet (uni-oder berufsbegleitend) jeweils von 19 Uhr bis 21.30 Uhr statt. Bei Gastseminaren und „Studies in Photography (S.I.P.)“ werden beide Gruppen zusammengeschlossen, wie auch bei Werkschaueinheiten des zweiten Semesters. Workshops, Exkursionen und Festivalbesuche können auch an Wochenenden stattfinden. Bei diesen Wochenendseminaren sind Verpflegung und Übernachtung in der Studiengebühr inbegriffen.
AUFNAHME IN DIE AKADEMIE

Die Aufnahme in die Akademie für angewandte Photographie erfordert eine Bewerbung mit anschliessendem Aufnahmegespräch. Art und Umfang der Bewerbungen obliegen ausschliesslich den BewerberInnen. Es werden auch Arbeiten verschiedener Kunstrichtungen (Fotografie, Malerei, Literatur, Film, Musik, etc.) zur Bewerbung zugelassen.
Nach den persönlichen Aufnahmegesprächen erfolgt die definitive Auswahl der Teilnehmer für das Fotografie Studium an der Akademie für angewandte Photographie.
Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist nur nach Bezahlung der jeweiligen Studiengebühren möglich.

BEENDIGUNG DER AUSBILDUNG AN DER SCHULE
Das Ausbildungsverhältnis endet grundsätzlich mit der Diplomübergabe. AbsolventInnen erhalten durch nachgewiesenen Studienerfolg (70% Anwesenheitspflicht) am Ende des Lehrgangs ein Diplom der Akademie für angewandte Photographie – es steht jedem frei, das selbstständige Gewerbe zur Fotografin/ zum Fotografen oder Fotokünstler/In anzumelden. Das Ausbildungsverhältnis kann einseitig von der Akademie für angewandte Photographie . zu jedem Zeitpunkt, – ausgenommen rückwirkend – aufgelöst werden, seitens der TeilnehmerInnen ist dies nur unter bestimmten Vorraussetzungen möglich.

UNTERRICHTSBESUCH
Die TeilnehmerInnen können nach erfolgter Bezahlung entsprechend dem Lehrplan die Vortrags- bzw. Seminarmodule des jeweiligen Semesters besuchen. Der/ die TeilnehmerIn hat keinen Anspruch darauf, dass er/sie nach Besuch der Vortrags- bzw. Seminarmodule die darin vermittelten Lehrinhalte beherrscht. Vortrags- bzw. Seminarmodule, die vom/von der TeilnehmerIn versäumt oder verspätet besucht wurden, können nicht nachgeholt werden.

ELEKTRONISCHE AUFZEICHNUNGEN
Während der Vorträge und Workshops ist das Filmen und Mitschneiden auf Band oder mittels anderer elektronischer Geräte durch die TeilnehmerInnen grundsätzlich nicht gestattet.

DAUER DER UNTERRICHTSEINHEITEN
Die Dauer einer Unterrichtseinheit beträgt 50 Minuten.

LEHRGANGSGEBÜHR

Für den Besuch des Lehrgangs ist eine Teilnahmegebühr zu entrichten, die vor Beginn des jeweiligen Semesters zu bezahlen ist. Nicht in der Teilnahmegebühr enthalten sind die Materialkosten für Ausarbeitung der Fotos (ausgenommen Startpaket), Ausstellungsmaterial, Übernachtung und Verpflegung (ausgenommen Wochenendseminare), etc. Das Versäumen von Vortrags- oder Seminarmodulen entbindet den/die TeilnehmerIn nicht von der Verpflichtung zur Studiengebührbezahlung. In berechtigten Gründen kann der Lehrgang in Abstimmung mit der Lehrgangsleitung für einen bestimmten Zeitraum unterbrochen werden. Eine allfällig geleistete Zahlung wird bei einer Fortsetzung des Lehrgangs angerechnet.

TEILNAHME AM LEHRGANG
Die Teilnahme am Lehrgang erfolgt nur nach Anmeldung und Bezahlung der Studiengebühr. Die TeilnehmerInnen haben keinen Anspruch darauf, nach Besuch des Lehrgangs die darin vermittelten Lehrinhalte zu beherrschen. Die Teilnahme wird ab einer Anwesenheit von mindestens 70 % der Unterrichtszeit bestätigt.

STORNOBEDINGUNGEN
Bis 3 Monate vor Beginn eines Lehrganges oder Workshops wird die bezahlte Studiengebühr rückerstattet. Bis 2 Monate vor Beginn des Lehrganges bzw. Workshops werden 25% der Studiengebühr einbehalten. Bis einen Monat vor Beginn werden 50% der Studiengebühr einbehalten. Bis eine Woche vor Beginn werden 75% der Studiengebühr einbehalten. Bei späteren Stornierungen ist die gesamte Teilnahmegebühr zu entrichten. Für die Gültigkeit der Rücktrittserklärung ist das rechtzeitige Einlangen einer schriftlichen Erklärung bei der Akademie erforderlich.

HAFTUNG
Der/die TeilnehmerIn am Lehrgang hat die von der Schule zur Verfügung gestellten Lehrmittel sorgsam und schonend zu behandeln. Auftretende Schäden oder Störungen sind umgehend einem Vertreter der Akademie für angewandte Photographie zu melden. Die Akademie für angewandte Photographie übernimmt keine Haftung für die von de TeilnehmerInnen mitgebrachten Gegenstände (z. B. Kameras, Note-books, u.s.w.). Der/die TeilnehmerIn haftet für Schäden an den Schulmitteln, wenn dieser Schaden durch ein vorsätzliches oder fahr-lässiges Verhalten des/der TeilnehmerIn herbeigeführt wird. Die Akademie für angewandte Photographie haftet nicht für Unfälle oder Schäden, die sich während der Anfahrt des Aufenthaltes und Unterrichtes ereignen.

URHEBERRECHT
Der/die TeilnehmerIn am Lehrgang ist damit einverstanden, dass seine/ihre im Rahmen des Unterrichts vorgelegten Fotos von der Akademie für angewandte Photographie kostenlos zu allen erlaubten Zwecken insbesondere Homepage, Ausstellungen, sonstige Aussendungen – ausgenommen kommerzielle Zwecke – veröffentlicht bzw. verbreitet werden dürfen.Die Veröffentlichung bzw. Verbreitung kann zeitlich und örtlich unbeschränkt erfolgen. Die Akademie für angewandte Photographie ist berechtigt, unwesentliche Korrekturen an den Fotos ohne weitere Zustimmung des/der Teilnehmers/in vorzunehmen. Bei der Veröffentlichung bzw. Verbreitung ist ein Copyrightvermerk beim Foto anzubringen.

DATENSCHUTZ (OPTISCHE HERVORHEBUNG ENTSPRECHEND DER JUDIKATUR)
Die Akademie für angewandte Photographie weist darauf hin, dass personenbezogene Daten gespeichert werden. Alle persönlichen Angaben der TeilnehmerInnen und InteressentInnen werden vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Mit der Anmeldung bzw. mit der Übermittlung der Daten willigen die TeilnehmerInnen bzw. InteressentInnen ein, dass alle personenbezogenen Daten abgespeichert werden dürfen. Die TeilnehmerInnen bzw. InteressentInnen sind mit der Zusendung elektronischer Post einverstanden.

ANZUWENDENDES RECHT
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Akademie für angewandte Photographie und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz der Akademie für angewandte Photographie. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Akademie für angewandte Photographie die Ware dem von ihm gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Akademie für angewandte Photographie und dem/der TeilnehmerIn ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der PFS sachlich zuständige Gericht vereinbart.